LEBENDIGE GESCHICHTEN Ihres Erfolges zur nachhaltigen Transformation

Die Pflicht zur Nachhaltigkeit ist keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit, um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Diese Notwendigkeit und die relevanten Berichtspflichten sind für Europa in der CSRD (Corporative Sustainability Reporting Directive) und den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) festgelegt.

Wir unterstützen Sie darin, die komplexen Anforderungen der Nachhaltigkeits-Berichtspflichten zu erfüllen und gleichzeitig authentische Geschichten zu erzählen, die die Herzen der Stakeholder berühren.

Maßgeblich für die Einhaltung der Berichtspflichten innerhalb der EU sind die Direktiven und Regelungen der CSRD, ESRS, GRI sowie der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group).*

Ihr Unternehmen ist berichtspflichtig, wenn Sie zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:

✅ Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro

✅ Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro

✅ mindestens 250 Beschäftigte.

Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Als klein gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der folgenden drei Größenkriterien erfüllt:

✅ Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro,

✅ Nettoumsatzerlöse von mindestens 700.000 Euro,

✅ mindestens 10 Beschäftigte.

Im Falle einer Berichtspflicht, muss Ihr Unternehmen den folgenden Standard einhalten und in den folgenden Themenfeldern (hier das erste Set der Struktur des ESRS) berichten:

erstes Set der ESRS StrukturDie ESRS-Architektur basiert auf den konzeptionellen Leitlinien und Prinzipien, die in ESRS 1 zu finden sind. EFRAG legt allgemeine, sektorspezifische und unternehmensspezifische Standards fest. Diese Standards definieren in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) spezifische Kriterien und Kennzahlen, um die zu berichtenden Inhalte zu strukturieren und zu quantifizieren.

*Zu weiteren Information bezüglich unterschiedlicher Standards, sowie einem Vergleich der ESRS und der GRI verweisen wir auf diesen Link.

Die IHK Rhein-Neckar hat vor einiger Zeit Orientierungshilfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD für KMU publiziert.

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